Waffenbesitzkarte für Sammler

Grundsätzlich ist der Besitz von patronengeladenen Schusswaffen in Deutschland verboten. Von diesem Verbot kann abgewichen werden, wenn der potentielle private Besitzer ein Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen nachweisen kann. Dies ist im wesentlichen in drei Bereichen möglich, als Sportschütze, als Jäger oder als Waffensammler. Der Waffensammler muß sein Bedürfnis u.a. durch die Vorlage eines Gutachtens zur kulturhistorischen Bedeutsamkeit seines beabsichtigten Sammelgebietes nachweisen. Ein rechtsmittelfähiges Gutachten kann in der Regel nur durch einen dazu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden.
Neben einem solchen Gutachten sind weitere Dinge zu beachten, die sich zielorientiert besser in einem Gespräch, gerne auch telefonisch, klären lassen.